Katalogfrage 119 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01
Wahlen in Deutschland sind frei. Was bedeutet das?
- Alle verurteilten Straftäterinnen/Straftäter dürfen nicht wählen.
- Wenn ich wählen gehen möchte, muss meine Arbeitgeberin/mein Arbeitgeber mir frei geben.
- Jede Person kann ohne Zwang entscheiden, ob sie wählen möchte und wen sie wählen möchte. Richtig
- Ich kann frei entscheiden, wo ich wählen gehen möchte.
Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit
- A — Straftäterinnen/Straftäter verlieren das Wahlrecht nicht automatisch mit einer Verurteilung — der Entzug ist nur in eng geregelten Ausnahmefällen möglich (§ 45 Abs. 5 StGB).
- B — Es gibt keine allgemeine gesetzliche Pflicht der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers, für die Wahl freizugeben — das Wahlrecht liegt außerhalb der Arbeitszeit oder wird per Briefwahl ausgeübt.
- C — Richtig: Die Freiheit der Wahl (Art. 38 Abs. 1 GG) bedeutet, dass niemand gezwungen werden darf, überhaupt oder in einer bestimmten Weise zu wählen.
- D — Der Wahlort ist grundsätzlich an den Wohnsitz gebunden (Wahlkreis/Wahllokal), nicht frei wählbar — Ausnahme ist der Wahlschein für Briefwahl oder ein anderes Wahllokal im Wahlkreis.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
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