Katalogfrage 116 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01
Wenn Sie bei einer Bundestagswahl in Deutschland wählen dürfen, heißt das …
- aktive Wahlkampagne.
- aktives Wahlverfahren.
- aktiver Wahlkampf.
- aktives Wahlrecht. Richtig
Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit
- A — Eine „aktive Wahlkampagne“ ist kein Rechtsbegriff für das Wählendürfen.
- B — „Aktives Wahlverfahren“ ist keine korrekte Bezeichnung für das persönliche Wählendürfen.
- C — „Aktiver Wahlkampf“ bezeichnet die Werbetätigkeit von Parteien, nicht das persönliche Wahlrecht.
- D — Richtig: Das Recht, selbst wählen zu dürfen, heißt aktives Wahlrecht.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
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