Katalogfrage 108 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01

Bei einer Bundestagswahl in Deutschland darf jede/jeder wählen, die/der …

Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit

  1. A — Bloßer Wohnsitz und Wählenwollen reichen nicht — deutsche Staatsangehörigkeit ist Voraussetzung für die Bundestagswahl.
  2. B — Richtig: Nach Art. 38 Abs. 2 GG ist wahlberechtigt, wer deutsche Staatsangehörige/deutscher Staatsangehöriger und mindestens 18 Jahre alt ist.
  3. C — Eine bloße Aufenthaltsdauer von 3 Jahren begründet ohne deutsche Staatsangehörigkeit kein Wahlrecht zum Bundestag.
  4. D — 21 Jahre ist die falsche Altersgrenze; das Mindestalter liegt bei 18 Jahren.

Quelle: www.gesetze-im-internet.de

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