Katalogfrage 108 · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01
Bei einer Bundestagswahl in Deutschland darf jede/jeder wählen, die/der …
- in der Bundesrepublik Deutschland wohnt und wählen möchte.
- Bürgerin/Bürger der Bundesrepublik Deutschland ist und mindestens 18 Jahre alt ist. Richtig
- seit mindestens 3 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland lebt.
- Bürgerin/Bürger der Bundesrepublik Deutschland ist und mindestens 21 Jahre alt ist.
Warum — zu jeder Antwortmöglichkeit
- A — Bloßer Wohnsitz und Wählenwollen reichen nicht — deutsche Staatsangehörigkeit ist Voraussetzung für die Bundestagswahl.
- B — Richtig: Nach Art. 38 Abs. 2 GG ist wahlberechtigt, wer deutsche Staatsangehörige/deutscher Staatsangehöriger und mindestens 18 Jahre alt ist.
- C — Eine bloße Aufenthaltsdauer von 3 Jahren begründet ohne deutsche Staatsangehörigkeit kein Wahlrecht zum Bundestag.
- D — 21 Jahre ist die falsche Altersgrenze; das Mindestalter liegt bei 18 Jahren.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
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